Supplier Code of Conduct von K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG

A. K+Ks Erwartungen an seine Zulieferer und deren Subunternehmern


Die K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG (nachfolgend „K+K") erwartet von seinen Zulieferern die Einhaltung der international und national geltenden Gesetze und Standards. Im Einzelnen wird erwartet:•

  • die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze, Rechtsvorschriften und Standards in den Ländern, in denen die Zulieferer tätig bzw. ansässig sind;
  • die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, der internationalen Übereinkommen über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO);
  • sowie die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption und der einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze, einschließlich solcher, welche die Bestechung im Ausland zum Gegenstand haben.

B. K+Ks Erwartungen hinsichtlich der Einhaltung geschützter Rechtspositionen

K+K erwartet von seinen Zulieferern die Einhaltung der nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgeschriebenen geschützten Rechtspositionen, sowohl menschenrechtsbezogen als auch umweltbezogen.

1. Erwartungen hinsichtlich menschenrechtsbezogene Rechtspositionen


K+K erwartet von seinen Zulieferern die Einhaltung von menschenrechtsbezogenen Rechtspositionen. Dies umfasst insbesondere:

  • die Einhaltung des Verbots und Unterlassung jeglicher Arten von Kinderarbeit gemäß den ILO Kernarbeitsnormen;
  • die Einhaltung des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit- oder Pflichtarbeit sowie des Verbots aller Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen;
  • die Sicherstellung, dass Beschäftigungen frei von jedweder Diskriminierung sind. Das setzt voraus, dass kein Mitarbeiter aufgrund von unter anderem nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist, benachteiligt wird. Eine Ungleichbehandlung umfasst auch die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit;
  • die Sicherstellung der Koalitionsfreiheit. Mitarbeitenden muss das Recht gewährleistet werden, sich frei in Gewerkschaften zusammenzuschließen oder diesen beitreten zu können. Dies umfasst das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen;
  • die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetzgebung zur Arbeitszeit, zur Vergütung, zum Mindesteinkommen, zu Sozialleistungen und zum Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere Sicherheitspersonal, ungeachtet der vertraglichen Ausgestaltung (z.B. Werkvertrag oder Leiharbeit). Ist keine nationale gesetzliche Regelung zur Arbeitszeit vorhanden, gelten die internationalen Standards der ILO.;
  • die Einhaltung der nationalen Vorgaben zum Arbeitsschutz, um Gefahren von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dies beinhaltet die Ermittlung, Bewertung und Reduzierung von tatsächlichen und potenziellen Unfall- und Gesundheitsrisiken, die Erfassung und Untersuchung von Vorfällen, die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden in einer für sie verständlichen Form, die Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen sowie angemessene Maßnahmen zur Notfallvorsorge und -abwehr;
  • den Schutz der Lebensgrundlage. Das bedeutet, dass keine schädliche Boden-, Gewässer- oder Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder ein übermäßiger Wasserverbrauch verursacht werden, die geeignet sind, (i) die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion der Nahrung erheblich zu beeinträchtigen, (ii) einer Person den Zugang zu einwandfreiem Wasser zu verwehren, (iii) einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen zu erschweren oder zu zerstören oder (iv) die Gesundheit eines Menschen zu schädigen;
  • die Einhaltung des Verbots der widerrechtlichen Aneignung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage eines Menschen sichert.
  • die Einhaltung des Verbots der Folter. Der Einsatz von Sicherheitskräften darf nicht zu einem Verstoß gegen das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, der Verletzung von Leib und Leben oder der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit führen.

2. Erwartungen hinsichtlich umweltbezogenen Rechtspositionen


K+K erwartet von seinen Zulieferern die Einhaltung von umweltbezogenen Rechtspositionen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Produkten/Herstellverfahren und durch die Behandlung von Quecksilberabfällen, den Einsatz und die Entsorgung von persistenten organischen Schadstoffen sowie die Sammlung, Lagerung und Entsorgung
von daraus resultierenden Abfällen, oder die grenzüberscheitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

C. Gemeinsam Verantwortung tragen

Im Rahmen unseres Risikomanagements analysieren wir regelmäßig unsere Zulieferer daraufhin, ob und welche potentiellen Risiken der Verletzung der unter B. genannten Rechtspositionen bestehen. Zur Sicherstellung der Umsetzung unserer Erwartungen arbeiten wir eng mit unseren Zulieferern zusammen. Der Zulieferer ist verpflichtet, auf Anforderung Informationen und Dokumente zu beschaffen und zu übermitteln, die erforderlich sind, damit K+K der Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Verpflichtungen im Sinne des LkSG nachkommen kann. Im Falle eines Verstoßes gegen die in diesem Supplier Code of Conduct unter B. genannten Menschenrechte und/oder umweltbezogene Pflichten verpflichten sich K+K und der Zulieferer zur sofortigen Beendigung des Verstoßes und zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Beendigung und Minimierung von Verstößen.
Wenn der Zulieferer unsere in diesem Supplier Code of Conduct enthaltenen Erwartungen nachweislich nicht erfüllt, beziehungsweise keine Verbesserungsmaßnahmen anstrebt und umsetzt oder innerhalb einer von K+K gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfemaßnahmen ergreift, behält sich K+K das Recht vor, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen zu beenden.

K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG  Hans-Klaas-Str. 1  48599 Gronau (Westf.)

Hier zum Ausdrucken: Supplier Code of Conduct